Baukindergeld
Der ein oder andere hat es vielleicht schon gehört. In diesem Jahr ist das Baukindergeld zurück.
Das Baukindergeld gab es schon einmal im Rahmen der Eigenheimzulage. Es wurde jedoch vor über zehn Jahren zum 01.01.2006 abgeschafft. 2018 kam es nun – zumindest mit dem gleichen Namen – zurück.
Auch wenn die Literatur infrage stellt, dass es das Baukindergeld tatsächlich Familien ermöglicht, eigengenutzte Immobilien zu erwerben oder zu bauen, die dies finanziell nicht ohnehin schon können, wurde die Förderung umgesetzt und kann beantragt werden.
Voraussetzungen für das Baukindergeld:
Zunächst einmal müssen im Haushalt mindestens ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren leben, für das Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten. Darüber hinaus darf das Haushaltseinkommen (bei einem Kind) maximal 90.000 € pro Jahr sowie für jedes weitere Kind nochmals 15.000 € pro Jahr betragen. Schließlich darf der Kaufvertrag für die neue Immobilie frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet sein oder frühestens zu diesem Tag die Baugenehmigung erteilt sein. Wichtig ist auch noch, dass zum Termin der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder Erteilung der Baugenehmigung die neue Immobilie die einzige Wohnimmobilie im Vermögen sein darf, und dass man in die neue Immobilie dann auch selbst einziehen muss. Schließlich muss die neue Immobilie in Deutschland liegen.
Leistungen des Baukindergelds
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss , also kein Darlehen. Pro Kind beträgt der Zuschuss 12.000 €, ausgezahlt jedoch in zehn jährlichen Raten zu je 1200 €.
Beachtenswert ist, dass Sie für Kinder, die erst nach Antragstellung geboren werden, kein Baukindergeld erhalten. Dies bedeutet, dass die Förderung ausschließlich für Kinder in Anspruch genommen werden kann, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren.
Antragstellung
Den Antrag auf Baukindergeld stellt man bei der KfW. Der Antrag ist erst dann zu stellen, nachdem man in die neue Immobilie eingezogen ist, jedoch dann innerhalb von drei Monaten nach Einzug (Datum der Meldebestätigung der Gemeinde).
Laufzeit
Die Auszahlung des Baukindergelds zieht sich über zehn Jahre hin. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Antragstellung für Baukindergeld möglich für Vorhaben, die bis 31.12.2020 starten (und nicht vor dem 01.01.2018 begannen). Ob es Ende 2020 zu einer Verlängerung der Zuschussregelung kommt, ist ungewiss.
Berechnung des Haushaltseinkommens
Bei der Berechnung des maximalen Haushaltseinkommens kommt es auf das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang an (wird also zum Beispiel Baukindergeld in 2018 beantragt, so kommt es auf das durchschnittliche Einkommen von 2015 und 2016 an). Zum Nachweis sind die entsprechenden Einkommensteuerbescheide vorzulegen.
Wer also knapp über der Grenze ist und 2020 plant, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, der hat gerade noch jetzt die Möglichkeit, sein zu versteuerndes Einkommen 2018 dergestalt zu beeinflussen, diese Grenze gegebenenfalls zu unterschreiten, indem Ausgaben und/oder Einkünfte verlagert werden bzw. gegebenenfalls sich auswirkende Sonderausgaben geleistet und abgezogen werden.