Zivilrecht
Das Zivilrecht besteht aus unterschiedlichen Teilbereichen. Wir helfen Ihnen, wenn bspw. der Flieger zu spät abhebt oder der Werkunternehmer nicht ordentlich arbeitet, oder auch der Schuldner einfach nicht zahlen will.
Das Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten. Unbeachtlich ist dabei – vor dem Gesetz – die wirtschaftliche Stärke des Rechtssubjekts.
Der Ursprung und die Gliederung des BGB entstammt dem mehr als 2000 Jahre alten Römischen Recht. Es beschreibt in abstrakter Form, also als Gesetzestext, nahezu jeden denkbaren Lebenssachverhalt. Es klärt daher, welche Rechte Sie haben, wenn z.B. der Flieger zu spät startet oder landet, der Drucker defekt ist oder das Catering nicht pünktlich geliefert wird.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Abfassung und Prüfung von Verträgen behilflich.