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Mietrecht

Mietrecht

Wir verstehen wie Ihre Immobilie funktioniert, welche Probleme damit entstehen können und wie wir effizient und schnell diese Probleme lösen. Mietrückstände, Vertragsgestaltung, etc… wir sind Ihre Ansprechpartner!

Das Mietrecht soll für einen fairen Ausgleich der Interessen von Vermietern und Mietern sorgen. Es wird je nach Nutzungsart typisiert; es wird also unterschieden, ob die Immobilie als Wohnraum oder zu anderen Zwecken genutzt wird. Insbesondere der Wohnraum hat eine überragende Bedeutung als Lebensmittelpunkt menschlichen Daseins. Der Gesetzgeber war bei der Abfassung des Wohnraummietrechts bemüht Bevorzugungen oder Benachteiligungen weitestgehend zu vermeiden. Das Spannungsfeld bewegt sich zwischen dem Anspruch des Mieters auf Überlassung einer mangelfreien Wohnung sowie dem Anspruch des Vermieters auf Zahlung des vertraglichen Mietentgelts. Oft ist es beispielsweise so, dass der Vermieter die erworbene und vermietete Wohnung über eine Bank finanzieren lässt und somit dringend auf die pünktliche Zahlung der Miete angewiesen ist. Gerät dieses Gleichgewicht in Schieflage, kann es zu existenzbedrohenden Situationen kommen.

Weitere Themen sind der Umgang mit Mängeln an der Mietsache? Welche anderweitigen Regeln gelten im Gewerberaum-Mietrecht oder im zum Mietrecht dazugehörenden Pachtrecht? In dem sehr differenzierten und umfangreichen und somit oft als schwer durchschaubar empfundenen Mietrecht erarbeiten wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr mietrechtliches Problem.