Die Kosten für die Beseitigung mutwillig verursachter Schäden an der Mietwohnung sind sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Ist der Mietschaden steuerlich absetzbar? Wir hatten in unserem Beitrag vom 03. Januar 2017 zur Abgrenzung sofort abziehbarer Sanierungskosten von abzuschreibenden Herstellungskosten... Weiterlesen