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Vertretung in Steuersachen

Vertretung in Steuersachen

Setzt das Finanzamt Ihre Erklärungen nicht so um, wie Sie dies für richtig halten, vertreten wir Sie. Im Einspruchsverfahren vor der Behörde und vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Wir erstellen nicht nur Ihre Abschlüsse und Steuererklärungen, wir verteidigen sie auch. Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Steuerrecht nutzen wir neben dem Steuerfachwissen unsere prozesstaktische Erfahrung und unser Wissen im Verfahrensrecht.

Sie sind bereits bestens gestalterisch beraten? Kein Problem. Wir stehen auch Ihren bestehenden Beratern zur Seite – sei es als Prozessvertreter oder als zweite Meinung, nach dem Prinzip: Vier Augen sehen mehr als Zwei.